Harald Schippl MRICS
Immobilien-Gutachten und Beratung
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen
Durch meine langjährige Tätigkeit in der Immobilienbranche (seit 1990) habe ich mir weitreichende Erfahrung und außerordentliche Marktkenntnis in folgenden Fachgebieten der Liegenschaftsbewertung angeeignet.
- Baugründe
- Ein- und Mehrfamilienhäuser
- Reihen- und Doppelhausanlagen sowie
- Wohnungseigentum in freier Finanzierung
Für oben angeführte Fachgebiete erstelle ich Verkehrswertgutachten und bin seit 2010 als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger in die vom Gerichtshofpräsidenten geführte SV-Liste eingetragen:
www.sdgliste.justiz.gv.at
Zur Feststellung der technischen und wirtschaftlichen Durchführbarkeit stehe ich außerdem mit folgenden Leistungen zur Verfügung:
- Beratung bei Grundstücks- und Gebäudeerwerb
- Ermittlung von Herstellungskosten
- Unterstützung bei bautechnischen Entscheidungen sowie
- Umgang und Auswahl von Baufachleuten
- Projekt-, Bedarfs- und Verwertungsstudien von Bauträgerprojekten
Die Erstellung eines Privatgutachtens benötigt im Normalfall nicht länger als 14 Tage.
Für ein unverbindliches Vorgespräch stehe ich jederzeit zu Ihrer Verfügung!
Rufen Sie mich einfach an:
Oder schicken Sie mir eine Nachricht:
Ablaufschema und Methodik
Vorgespräch
- Erläuterung des Gutachtenszwecks und Bewertungsumfanges
- Terminvereinbarung für Objektbesichtigung und Gutachtenerstellung
- Honorarvereinbarung
Befund und Gutachten
werden auf Basis folgender Unterlagen und Informationen erstellt:
Grundbuchsdaten
- Erhebung von grundstücksbezogenen Rechten und Lasten
- z.B.: Fruchtgenuss, Wohnrecht, Wegerecht, Leibrente, Pfandrecht
- Baurecht etc.
Grundstücksdaten
- Mikro- und Makrolage / Verkehrsanbindung, Infrastruktur, Umgebung
- Grundstücksdatenbank / Digitale Katastralmappe (DKM)
- Verdachtsflächenkataster des Umweltbundesamtes
- Vergleichswerterhebung von gleichartigen Grundstücken
Behördenerhebungen
- z.B.: Baubescheide, Bau- und Lagepläne, Benützungsbewilligungen
- Grundaufschließung und Grundanschlussleistungen
- Flächenwidmung und deren Bebauungsbestimmung
Methodik und Qualität
Meine Befunde und Gutachten entsprechen:
- den Ö-Normen, dem Liegenschaftsbewertungsgesetz sowie
- den Vorschriften und Standesregeln für Gerichtssachverständige
www.sachverstaendige.at - Jedem Gutachten ist eine Fotodokumentation angeschlossen.
Den Verkehrswert ermittle ich, entsprechend dem internationalen Standard, je nach Anlassfall, aus folgenden normierten Verfahren:
- Vergleichswertmethode
- Sachwertmethode
- Ertragswertmethode
- Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren)
Datenschutzrechtliche Rolle von Sachverständigen bei Gutachtensaufträgen
Datenschutzrechtlich sind Sachverständige im Rahmen ihrer Gutachtenstätigkeit – unabhängig davon, (a) ob sie von einem Gericht bzw einer Behörde bestellt werden oder (b) ob sie im privaten Auftrag tätig sind – als „Auftragsverarbeiter“ zu qualifizieren.
Datenschutzrechtlicher „Verantwortlicher“ ist jeweils der „Auftraggeber“, also das/ die jeweilige Gericht/ Behörde bzw der jeweilige „private“ Gutachtensauftraggeber. Dementsprechend sind diese – und nicht die Sachverständigen – insbesondere auch für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte, wie inbesondere etwaiges Recht auf Information, Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung und/ oder Widerspruch, berufen. Sämtliche Anträge zu Betroffenenrechten sind daher direkt beim Gericht/ bei der Behörde bzw dem „privaten“ Gutachtensauftraggeber und nicht bei den (Gerichts)Sachverständigen geltend zu machen. Sollten Anträge doch bei den (Gerichts)Sachverständigen gestellt werden, werden diese an den jeweiligen datenschutzrechtlich Verantwortlichen weitergeleitet.